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Klasse D1

AUSBILDUNG

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Vorbesitz: B

Geltungsdauer: 5 Jahre

 

VORAUSSETZUNGEN

Biometrisches Passfoto

amtsärztliches Attest

Führungszeugnis

Erste-Hilfe-Kurs

Kopie Personalausweis

Kopie des vorhandenen Führerscheins

 

MERKMALE

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

 

Klasse D1E

AUSBILDUNG

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Vorbesitz: B

Geltungsdauer: 5 Jahre

 

VORAUSSETZUNGEN

Biometrisches Passfoto

amtsärztliches Attest

Führungszeugnis

Erste-Hilfe-Kurs

Kopie Personalausweis

Kopie des vorhandenen Führerscheins

 

MERKMALE

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

 

Klasse D

AUSBILDUNG

Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: D1

Geltungsdauer: 5 Jahre

 

VORAUSSETZUNG

Biometrisches Passfoto

amtsärztliches Attest

Führungszeugnis

Erste-Hilfe-Kurs

Kopie Personalausweis

Kopie des vorhandenen Führerscheins

 

MERKMALE

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

 

Klasse DE

AUSBILDUNG

Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation

Prüfung: praktische Prüfung

Vorbesitz: D

eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1

Geltungsdauer: 5 Jahre

 

VORAUSSETZUNG

Biometrisches Passfoto

amtsärztliches Attest

Führungszeugnis

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis

Kopie des vorhandenen Führerscheins

 

MERKMALE

Kfz der Klasse D mit Anhänger: